Kanzlei für Reise & Vertriebsrecht

Eine (kleine) Erfolgsgeschichte im Reise und Vertriebsrecht

Reiserecht

Reiserecht

Reisen sollen Erholung, Erlebnis und Sicherheit bieten. Kommt es jedoch zu Reisemängeln, Flugverspätungen, Annullierungen, Stornierungen oder Problemen mit Reiseveranstaltern, Vermittlern oder Airlines, stellen sich schnell komplexe reiserechtliche Fragen. Das Reiserecht verbindet verbraucherschützende Vorschriften mit internationalen Bezügen und besonderen Haftungsregeln. Um Ansprüche zutreffend zu bewerten, durchzusetzen oder abzuwehren, ist spezialisiertes Know-how im Pauschalreiserecht, Flugbeförderungsrecht und Reisevertragsrecht erforderlich. Auf dieser Grundlage lassen sich rechtliche Risiken vermeiden, berechtigte Ansprüche konsequent verfolgen und sachgerechte Lösungen für Reisende wie auch für Unternehmen der Reisebranche erreichen.

Vertriebsrecht

Vertriebsrecht

Vertrieb lebt von klaren Strukturen, verlässlichen Partnern und rechtssicheren Verträgen. Ob Handelsvertreter, Vertragshändler, Franchise, Makler oder sonstige Vertriebspartner: Jede Vertriebsform bringt eigene Chancen, aber auch erhebliche rechtliche Risiken mit sich. Provisionsansprüche, Ausgleichsansprüche, Wettbewerbsverbote, Kündigungen, Gebietsschutz, Exklusivität und Haftungsfragen müssen präzise geregelt und im Streitfall konsequent durchgesetzt oder abgewehrt werden. Mit spezialisierter Beratung im Vertriebsrecht lassen sich Vertriebsmodelle rechtssicher gestalten, Konflikte vermeiden und wirtschaftliche Interessen wirksam schützen.

Die Kanzlei für Reise- und Vertriebsrecht steht für spezialisierte Beratung und konsequente Interessenvertretung in zwei Rechtsgebieten, in denen Vertragsbeziehungen, wirtschaftliche Erwartungen und Haftungsfragen häufig unmittelbar aufeinandertreffen.

Im Reiserecht beraten und vertreten wir Reisende, Reiseveranstalter, Reisevermittler und Unternehmen der Tourismuswirtschaft. Im Vertriebsrecht unterstützen wir Handelsvertreter, Vertragshändler, Franchisepartner, Makler, Vertriebspartner und Unternehmen bei der Gestaltung, Prüfung und Durchsetzung ihrer Rechte.

Unsere Arbeit verbindet fundierte rechtliche Expertise mit einem klaren Blick für wirtschaftliche Zusammenhänge und branchenspezifische Besonderheiten. Der Schwerpunkt liegt auf Pauschalreiserecht, Flugbeförderungsrecht, Reisevertragsrecht, Handelsvertreterrecht, Vertragshändlerrecht, Franchiserecht sowie angrenzenden Fragen des Vertrags-, Wettbewerbs- und Haftungsrechts.

Wir entwickeln belastbare rechtliche Lösungen – außergerichtlich, in Verhandlungen und vor Gericht.

Rechtsanwalt Stephan Busch

Stephan Busch

Stephan Busch berät Mandanten in reiserechtlichen und vertriebsrechtlichen Fragestellungen, einschließlich der Durchsetzung und Abwehr vertraglicher, wettbewerbsrechtlicher und haftungsrechtlicher Ansprüche. Seine mittelständisch geprägte Mandantschaft stammt vor allem aus den Bereichen Touristik, Dienstleistungen, Handel und Vertrieb.

Dabei verbindet er spezialisiertes Know-how im Reise- und Vertriebsrecht mit einem praxisnahen Verständnis für wirtschaftliche Abläufe, branchentypische Risiken und unternehmerische Entscheidungsprozesse.