Reisebranche / Touristik

Expertise

Reisebranche / Touristik

Reiserecht und Touristikrecht

Rechtsanwalt Stephan Busch verfügt über langjährige praktische Erfahrung in der Touristik, unter anderem aus seiner Tätigkeit als Präsident eines Touristikverbands. Auf dieser Grundlage hat er eine besondere Expertise im Reise- und Touristikrecht aufgebaut.

Die Beratung im Bereich des Reiserechts umfasst sowohl das klassische Reisevertragsrecht als auch angrenzende Fragen des Vertriebsrechts, des Beförderungsrechts und der europarechtlich geprägten Informations- und Verbraucherschutzpflichten.

Rechtsanwalt Busch berät insbesondere zu folgenden Themen:

  • Reisevertragsrecht für Pauschalreisen
  • Rechte und Pflichten von Reiseveranstaltern
  • Informationspflichten von Reiseveranstaltern und Reisevermittlern
  • Reisevermittlungsrecht
  • Individualreiserecht
  • Beförderungsverträge, insbesondere im Luft-, Bahn-, Bus- und Schiffsverkehr
  • Gastaufnahmeverträge, insbesondere im Hotelbereich
  • Ansprüche wegen Reisemängeln
  • Minderung, Schadensersatz und Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit
  • Rücktritt, Kündigung und Erstattung im Reiserecht

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Umsetzung und Anwendung europäischer Vorgaben im Reise- und Beförderungsrecht. Dazu gehören insbesondere die Pauschalreise-Richtlinie, die gesetzlichen Informationspflichten im Reisevertrieb sowie die Fluggastrechte bei Überbuchung, Verspätung und Annullierung.

Daneben berät Rechtsanwalt Busch zu internationalen Regelwerken und Abkommen, insbesondere zum Montrealer Übereinkommen im internationalen Luftverkehr.

Die Beratung erfolgt durch Rechtsanwalt Stephan Busch als Einzelanwalt im Rahmen der KRV – Kanzlei für Reise- und Vertriebsrecht.

Ihr Rechtsanwalt

Stephan Busch

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