Stephan Busch

Rechtsanwalt

Schwerpunkte

Stephan Busch ist auf Zivilrecht, Reiserecht, Vertriebsrecht und angrenzende wirtschaftsrechtliche Fragen spezialisiert.

Er vertritt Reisende bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche gegenüber Reiseveranstaltern, Reisevermittlern, Fluggesellschaften und sonstigen Leistungsträgern. Zugleich berät er Unternehmen der Reise- und Touristikbranche, touristische Dienstleister sowie kleine und mittelständische Unternehmen mit vertriebsorientierten Geschäftsmodellen.

Diese doppelte Perspektive ermöglicht eine praxisnahe und realistische Einschätzung reiserechtlicher Konflikte – von Reisemängeln, Rücktritt, Kündigung, Erstattung und Schadensersatz bis hin zu Fragen der Reisevermittlung, Vertragsgestaltung, Haftung und Anspruchsabwehr.

Aufgrund seiner langjährigen Erfahrung in der Touristik, unter anderem als Präsident eines Bundesverbandes, verbindet Stephan Busch rechtliche Expertise mit einem ausgeprägten Verständnis für die wirtschaftlichen und praktischen Besonderheiten der Branche.

In gerichtlichen und außergerichtlichen Auseinandersetzungen vertritt er die Interessen seiner Mandanten mit klarer Strategie, wirtschaftlichem Blick und konsequenter Zielorientierung.

Seit 2026 ist Stephan Busch in der Kanzlei für Reise- und Vertriebsrecht tätig. Zuvor war er von 2019 bis 2026 Partner der Becker Busch Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB (BBP). Von 2010 bis 2019 führte er seine eigene Kanzlei. In den Jahren 1999 bis 2010 war er in der Bürogemeinschaft der Rechtsanwälte Jäger, Mattfeld und Busch in Bremen tätig. Die Zulassung als Rechtsanwalt erfolgte 1999. Sein Referendariat absolvierte er von 1994 bis 1998 beim Oberlandesgericht Celle. Das Studium der Rechtswissenschaften absolvierte er an der Georg-August-Universität Göttingen.

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